Berliner Taxitarife - Informationen

Der folgende Taxitarif basiert auf dem aktuellen Berliner Taxitarif, der zuletzt zum 20. Dezember 2022 geändert wurde. Hier finden Sie den Taxitarif als PDF – Dokument zum Herunterladen.

Die folgenden Bestimmungen des Berliner Taxitarifs gelten für das Berliner Pflichtfahrgebiet, welches das gesamte Berliner Stadtgebiet und den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) „Willy Brandt“ umfasst.

  • Tarifstufe 1: Kurzstrecke
    auf Fahrgastwunsch, bis 2 km, nur bei
    Heranwinken eines fahrenden Taxis,
    ohne Zwischenstopp, pauschal
    (nach 2 km: rückwirkender Wechsel zu Tarifstufe 2) 6,00
  • Tarifstufe 2: Normaltarif
    oder von Berlin zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER)
    Grundpreis 4,30 €
    Kilometerpreis bis 3,0 km 2,80 €
    Kilometerpreis von 3,0 bis 7,0 km 2,60 €
    Kilometerpreis ab 7,0 km 2,10 €
    Wartezeit nach der 1. Min.: pro Std. 39,00 €
  • Tarifstufe 3: Fahrt ab dem Flughafen BER
    innerhalb des Flughafen-Pflichtfahrgebietes
    Grundpreis 4,30 €
    Kilometerpreis bis 5,0 km 2,60 €
    Kilometerpreis ab 5,0 km 2,00 €
    Wartezeit nach der 1. Min.: pro Std. 39,00 €
  • Zuschläge:
    Zuschläge (pauschal)
    a) bei Beförderung von 5 bis 8 Personen (2 Kinder unter 10 Jahren zählen als eine Person) oder Mitnahme von Gegenständen, die ein Großraumtaxi erfordern +6,00 €
    b) bei Zahlung unter Inanspruchnahme des Gutschein- oder Rechnungssystems der Taxizentralen +1,50 €
    c) bei Einstieg an einer beschrankten Taxi-Ladeleiste des Flughafens BER +1,50 €

Die Zahlung mit Kreditkarte oder Debitkarte sowie die Mitnahme von Kofferraumgepäck, Kinderwagen, Rollstühlen, Hunden, Kleintieren sind zuschlagsfrei.

Jeder Berliner Taxifahrer muss übrigens die bargeldlose Zahlung mit 3 gängigen Debit- oder Kreditkarten akzeptieren. Dabei darf der Fahrer ggf. die Vorlage von Personaldokumenten des Fahrgastes verlangen.

Alle Berliner Taxis sind verpflichtet, ein funktionsfähiges Abrechnungsgerät für die Kartenzahlungen an Bord zu haben. Andernfalls dürfen Touren nicht angetreten werden.

Das Taxi unterliegt als Teil des ÖPNV der Tarifpflicht.
Der Taxitarif wird vom Land Berlin festgesetzt.